AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Studio 22 Skin Art, Landsberg am Lech

§ 1 Allgemeines

  1. Alle unsere Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Fassung.
  2. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen Studio 22 Skin Art, vertreten durch den Inhaber Herrn Benedikt Bader, mit Sitz in Hinterer Anger 316, D-86899 Landsberg am Lech, Tel.: 08191/983 94 92, E-Mail: info@black-guerilla-tattoo.com – im Nachfolgenden als „Studio“ bezeichnet – mit dem Nutzer – im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
  3. Wir tätowieren Kunden erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Tätowieren von Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir eine von allen Erziehungsberechtigen unterzeichnete Einverständniserklärung sowie Kopien der Personalausweise von allen Erziehungsberechtigen. Zudem muss beim Tattoo-Termin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
  4. Wir behalten uns vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
  5. Die Rechte an den Zeichnungen, Stencils und Fotos der Tätowierung bleiben alleine dem Studio vorbehalten.
  6. Zutritt zum Tätowier-Bereich wird allein dem Kunden und ggfs. dem Erziehungsberechtigen nach Ziffer 3) gewährt.

§ 2 Pflichten des Studios

  1. Wir informieren jeden Kunden vorab über die Risiken des Tätowierens und erteilen ausführliche Pflegehinweise zur Nachbehandlung des Tattoos.
  2. Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Wir tätowieren keine Kunden, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, sowie Bluter und Personen mit Immunschwäche (HIV).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren. Tut er dies nicht, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür das zum Zeitpunkt seines Termins die entsprechende Körperstell/Hautpartie unverletzt ist (keine Wunden, entzündete Pickel, Sonnenbrand etc.). Sollte dies der Fall sein – wird der volle Tattoo-Preis berechnet.
  4. Die ordnungsgemäße Nachbehandlung des Tattoos nach den Vorgaben des Studios obliegt dem Kunden.

§ 4 Terminvereinbarung und Anzahlung

  1. Bei Terminvereinbarung und Beauftragen eines Entwurfes für ein Tattoo, kommt ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos zustande.
  2. Bei der Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Tattoo-Preises, mindestens aber 50,00 € zu leisten.
  3. Für gezeichnete Vorlagen nach Ziffer 1), die auf Wunsch des Kunden dann doch nicht gestochen werden sollen, behalten wir uns vor, den entstanden Aufwand zu berechnen. Der Mindestpreis liegt hierfür bei 120,00 €.
  4. Terminverschiebungen oder Absagen müssen persönlich und spätestens eine Woche vor dem Termin im Studio mitgeteilt werden. Andernfalls verfällt die geleistete Anzahlung und wir behalten uns vor, darüberhinausgehenden Aufwand als Schadensersatz geltend zu machen.
  5. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin und bei frühzeitig abgebrochenen Tagessitzungen behält sich das Studio vor, den vereinbarten Sitzungspreis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
  6. Der Tattoo-Termin ist nicht übertragbar. Er kann auch bei gleich bleibendem Motiv nicht an Dritte weitergegeben werden.
  7. Aus gründen unserer Buchhaltung werden Anzahlungen immer als Gutschein Ausgestellt, nicht Bar.

§ 5 Entlohnung

  1. Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und richtet sich nach Größe, Farbe, Körperstelle, Dauer, eventuellen Änderungen an der Vorlage und dem technischen Grad, liegt aber bei mindestens 120,00 €.
  2. Der Preis des Tattoos beinhält das Nachstechen, sofern der Nachstechtermin innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung des Tattoos wahrgenommen wird und der Farb- und/oder Qualitätsverlust nicht auf einen Pflegefehler des Kunden zurückzuführen ist.
  3. Nach beendeter Leistung erfolgt die Bezahlung des gesamten Restpreises in bar. Eine Ratenzahlung kann nur vereinbart werden, wenn das Motiv über mehrere Sitzungen hinweg gestochen wird. In diesem Fall gilt der Preis einer sogenannten Tagessitzung.
  4. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, sind nicht übertragbar und können nur nach einer Leistung eingelöst werden.

§ 6 Gewährleistung und Haftungsausschluss

  1. Das Studio haftet nicht für die Tätowierungen, es sei denn, es liegt nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird das Studio ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Es besteht die Möglichkeit des Verlaufens während des Heilungsprozesses und die natürliche Hautalterung kann das Ergebnis ebenfalls verändern. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nicht simuliert werden. Dies gilt besonders für Cover-Up- Tätowierungen.
  2. Das Studio übernimmt insbesondere keine Haftung für Probleme, die infolge falscher Nachbehandlung durch den Kunden, z.B. durch Verwendung falscher Salben oder falschem Sonnenschutz, entstehen.
  3. Wir weisen darauf hin, dass in seltenen Fällen Allergien gegen die Tattoo-Farbe auftreten können. Hierfür sowie für im Studio verkaufte Pflegeprodukte wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Studios vor.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit diese Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.